Hausordnung

Wegzeichen am Römerkastell Saalburg im Hochtaunus

Um allen Gästen und Bewohnern des Hauses einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, haben wir hier einige Regeln formuliert.

Unsere Hausordnung gibt es hier auch als Download.

  • Die Aufsichtspflicht, insbesondere in Bezug auf das Einhalten der Hausord­nung, obliegt der Gruppenleitung, bei Veranstaltungen mit Familien den Eltern. Es gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Übermäßiger Alkoholkonsum oder Drogeneinnahme führt auch bei Erwachsenen zu sofortigem Hausverbot.
  • Verhalten sich eine Gruppe oder einzelne Mitglieder dieser Gruppe gegen die guten Sitten oder in irgendeiner Art rassistisch, diskriminierend oder herabsetzend gegenüber den anderen Gästen oder dem Personal, kann ein sofortiges Hausverbot für die ganze Gruppe ausgesprochen werden.
  • Im und um das gesamte Haus (auch im Innenhof) ist Rauchen und offenes Feuer (außer in den Kaminen) untersagt. Raucher bitten wir, die im Außengelände (Parkplatz) eingerichteten Bereiche zu nutzen. Bei Nichtbeachtung: Reinigung von Einrichtung, Gardinen, Matratzen und Bettzeug wird nötigenfalls mit € 80,– und Ausfallkosten berechnet.
  • Aus hygienischen Gründen (z. B. wegen Tierhaarallergien anderer und nachfolgender Gäste) dürfen Haustiere nur in Ausnahmefällen mitgebracht werden. Dies ist vorab mit der Hausleitung zu besprechen.
  • Das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken ist mit der Hausleitung abzusprechen.
  • Lassen Sie Geld und Wertgegenstände bitte nicht unbeaufsichtigt in nicht abgeschlossenen Räumen liegen. Die Hausverwaltung übernimmt keine Haftung. Für die Zimmer der Gruppenleitung erhalten Sie Schlüssel. (Fundsachen werden ca. drei Monate aufbewahrt.)
  • 3-teilige Bettwäsche und Handtücher sollen von den Gruppenteilnehmer*innen mitgebracht werden. Die Betten sind ordnungsgemäß zu beziehen. In Einzelfällen kann Bettwäsche vom Haus gegen Gebühr von € 5,00 entliehen werden. Das Reinigen nicht ordentlich bezogener, aber benutzter Betten kostet € 10,00.
  • Da sich das Regulieren der Lautstärke als sehr schwierig erwiesen hat, ist das Mitbringen von Musikanlagen (Boomboxen) durch Gruppen­teil­nehmer­*innen nicht erwünscht. Verstärkeranlagen der Gruppe sind so zu regeln, dass Dritte nicht gestört werden.
  • Rücksichtnahme auf unsere Nachbarschaft und die Mitbewohner des Hauses sollte selbstverständlich sein. Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe von 22.00 bis 7.30 Uhr eingehalten wird. Darüber hinaus ist eine Ruhephase in der Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr für alle wohltuend.
  • Zum Tagesschluss bitten wir Sie, die Außentüren zu Ihrem Schlafbereich am Schloss zu verriegeln, so dass während der Nachtruhe niemand Unbefugtes in das Haus eindringen kann, Sie aber in Notfällen das Haus verlassen können. Ihr Zimmerschlüssel schließt die nächstgelegene Haustüre, so dass Sie auch nach 22.00 Uhr in das Haus können – z. B. wenn Sie von einer Nachtwanderung zurückkommen. Außentüren dürfen niemals abgeschlossen werden, es handelt sich um Fluchtwege.
  • Sollten Sie eine Nachtwanderung oder ein Waldgeländespiel planen, informieren Sie bitte rechtzeitig die Hausleitung, damit Einzelheiten besprochen werden können. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Teilnehmer*innen auf jeden Fall bis zum Ver­lassen der bewohnten Straßen ruhig verhalten, auch im Wald sollte mit Rücksicht auf das Wild unnötiger Lärm unterbleiben. Fackeln werden von der Forstverwaltung nicht toleriert; Futterwiesen z. B. entlang des Mühlenweges dürfen nicht betreten werden.
  • Im Innenhof und auf dem Parkplatz sollen bitte keine Ballspiele stattfinden, und die Schachfiguren bedanken sich durch längere Haltbarkeit, wenn sie nicht zum Reiten, Kicken oder als Kegel benutzt werden. Der Parkplatz und die Wirtschaftsschuppen sind kein Gelände zum Spielen. Bitte achten Sie auf ihre Kinder.
  • Sollten Sie beim Bezug des Hauses Sachschäden bemerken, die offensichtlich von einer vorherigen Gruppe verursacht wurden, teilen Sie dies bitte umgehend der Hausverwaltung mit. Entsteht durch Ihre Gruppe ein Schaden an Haus, Einrichtung oder Geschirr, so bitten wir Sie, dies unverzüglich zu melden. Ist der Schadenverursacher nicht zu ermitteln, werden die entstehenden Kosten der Gruppe in Rechnung gestellt.
  • Leider müssen unsere Nachbarn immer wieder erleben, dass ihre Grundstücksgrenzen und Wegerechte missachtet werden und aus Unwissenheit Bachbettbefestigungen etc. beschädigt werden. Da wir immer wieder neue Gruppen beherbergen, reißt dieser Kummer nicht ab. Sicher können Sie mit dazu beitragen, dass durch Ihre Gruppe dieser Ärger nicht geschürt wird. Bitte bedenken Sie: Für Sie ist das ein einmaliges Geschehnis, während die Geduld und das Verständnis unserer Nachbarn an diesem Punkt häufig strapaziert werden. Vielen Dank!
  • Gerne dürfen unsere Gäste im angrenzenden Wald spielen, Hütten bauen oder am Bach Staudämme errichten. Achten Sie darauf, dass keine Pflanzen oder Bäume beschädigt werden, zum Spielen nur Totholz verwendet wird und Staudämme wieder eingerissen werden. Überschwemmungsgefahr bei Starkregen! Bitte lassen Sie keinen Müll zurück.