Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des EJW Freizeitzentrums Haus Heliand

Träger: Freunde der Ev. Jugendwerke e.V.

  1. Vertragspartner

    1. Diese AGB gelten für Verträge, die zwischen dem EJW Freizeitzentrum Haus Heliand, nachstehend „Haus Heliand“, und seinen Vertragspartnern abgeschlossen werden. Haus Heliand handelt dabei für seinen Trägerverein „Freunde der Evangelischen Jugendwerke e.V.“, Eschersheimer Landstraße 565, 60431 Frankfurt/Main.
    2. Vertragspartner sind alle Personen oder organisierte Gruppierungen, die Leistungen für sich oder andere von Haus Heliand in Anspruch nehmen oder dies beabsichtigen. Diese Leistungen können aus Übernachtungen, Verpflegung oder der Nutzung von Räumen oder Außenanlagen von Haus Heliand bestehen.
    3. Vertragspartner können im eigenen Namen oder in Vertretung Dritter handeln. Mit der Abgabe von Erklärungen gegenüber Haus Heliand bestätigen sie, diese auch im Namen Dritter rechtsverbindlich abgeben zu können. Sie haften Haus Heliand gegenüber auch für die von ihnen vertretenen Dritten und die durch diese in Anspruch genommenen Leistungen.
    4. Gruppenleiter*innen müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Belegungsvertrag

    1. Nach einer Belegungsanfrage erhalten die Vertragspartner von Haus Heliand ein Vertragsangebot, das die zu erbringenden Leistungen, deren Preise und die zu leistende Anzahlung enthält.
    2. Die Anzahlung beträgt 15% der gebuchten Leistungen.
    3. Haus Heliand behält sich vor, neben der Anzahlung vom Vertragspartner eine Kaution in angemessener Höhe für Leistungen zu verlangen.
    4. Ein rechtsverbindlicher Belegungsvertrag kommt erst zustande, wenn das Vertragsangebot unterschrieben zurückgesandt und der Anzahlungsbetrag auf dem angegebenen Konto von Haus Heliand eingegangen ist.
  3. Rücktritt vom Belegungsvertrag

    1. Ein Rücktritt vom Belegungsvertrag durch den Vertragspartner ist jederzeit vor Beginn der Belegung möglich. Er hat in Textform zu erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Haus Heliand.
    2. Ein Teilrücktritt liegt vor, wenn der vereinbarte Leistungsumfang gekürzt wird, zum Beispiel, wenn die Anzahl der Teilnehmenden reduziert oder der Belegungszeitraum gekürzt wird. Er hat ebenfalls in Textform zu erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Haus Heliand.
    3. Tritt ein Vertragspartner aus Gründen, die Haus Heliand zu vertreten hat, vom Belegungsvertrag zurück, entfällt die Verpflichtung zur Entschädigung.
    4. Haus Heliand ist berechtigt, wegen Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Leistung bis vier Wochen vor dem Anreisetag vom Belegungsvertrag kostenfrei zurückzutreten, bei Vorliegen höherer Gewalt auch kurzfristiger. Haus Heliand wird den Vertragspartner zeitnah darüber informieren. In diesem Fall wird Haus Heliand bereits erbrachte Anzahlungen zurückerstatten.
  4. Folgen des Rücktritts vom Belegungsvertrag

    1. Tritt ein Vertragspartner ganz oder teilweise vom Belegungsvertrag zurück, steht Haus Heliand unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung des Belegungsplatzes eine pauschale Entschädigung zu.
    2. Für einen vollständigen Rücktritt vom Belegungsvertrag ist je nach Zeitpunkt des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung fällig:
      • Rücktritt bis 42 Wochen vor dem ersten Belegungstag:
        15% der im Belegungsvertrag vereinbarten Leistungen.
      • Rücktritt in der 43. bis 12. Woche vor dem ersten Belegungstag:
        40% der im Belegungsvertrag vereinbarten Leistungen.
      • Rücktritt in der 11. bis 5. Woche vor dem ersten Belegungstag:
        60% der im Belegungsvertrag vereinbarten Leistungen.
      • Rücktritt ab der vierten Woche vor dem ersten Belegungstag oder bei Nichterscheinen:
        90% der im Belegungsvertrag vereinbarten Leistungen.
    3. Eine pauschale Entschädigung steht Haus Heliand auch bei einem Teilrücktritt vom Vertrag zu, wenn mehr als 10% weniger als die im Belegungsvertrag vereinbarte Anzahl von Personen anreist oder die Zahl der gebuchten Belegungstage gekürzt wird. In diesem Fall berechnet sich die Ausfallgebühr nach dem Umfang der gegenüber der Buchung nicht in Anspruch genommenen Leistungen, multipliziert mit dem unter 4.2 genannten Prozentsatz, der den Änderungszeitpunkt berücksichtigt.
    4. Es wird dem Vertragspartner empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
  5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Nimmt der Vertragspartner einzelne vereinbarte Leistungen aus nicht von Haus Heliand zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

  6. Verrechnung von Rückerstattungen

    Haus Heliand ist berechtigt, die Entschädigung mit der vom Vertragspartner geleisteten Anzahlung zu verrechnen.

  7. Preise

    1. Für die von Haus Heliand erbrachten Leistungen gilt die zum Zeitpunkt der Belegung gültige Preisliste.
    2. Für die Beträge der Anzahlung gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.
    3. Sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Belegung ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt, ist Haus Heliand berechtigt, die Preise anzupassen.
    4. Haus Heliand wird den Vertragspartner über Preisveränderungen informieren. Liegen die neuen Preise um mehr als 5 Prozent je Kalenderjahr über den bisherigen, so steht dem Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Weitergehende Ansprüche stehen dem Gast nicht zu.
  8. Hausordnung

    1. Es gilt die Hausordnung von Haus Heliand, die dem Belegungsvertrag beiliegt und im Haus öffentlich aushängt.
    2. Fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen an Einrichtung, Ausstattung oder Inventar von Haus Heliand sind grundsätzlich von dem Vertragspartner zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die fahrlässige oder mutwillige Auslösung der Brandmeldeanlage und die dadurch entstehenden Kosten.
    3. Haus Heliand ist berechtigt, in allen Fällen Folgekosten zu berechnen (z.B. Personal- und Verwaltungsaufwand).
  9. Haftung von Haus Heliand

    1. Haus Heliand haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen davon ist die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    2. Haus Heliand übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen von Gästen.
    3. Haus Heliand übernimmt keine Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen und Zweirädern, die sich auf dem Gelände von Haus Heliand befinden, einschließlich deren Inhalt.
  10. Datenschutzerklärung

    Der Verein Freunde der Evangelischen Jugendwerke e.V. (FEJ) und das Freizeitzentrum Haus Heliand nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der DSGVO und dieser Datenschutzerklärung. Die Sicherheit ihrer Daten ist für uns sehr wichtig! In der Anlage 1 zu diesen AGB finden Sie unsere Datenschutzhinweise im Einzelnen.

  11. Schlussbestimmungen

    Änderungen oder Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform und der Bestätigung durch Haus Heliand und dem Vertragspartner.

    Sollte eine dieser Vertragsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die Wirksamkeit des Belegungsvertrags bleibt unberührt.

Frankfurt am Main, den 1. April 2026

gez. Detlev von Ramm

FEJ-Vorsitzender im Auftrag des Vorstands